Yahoo Web Search

Search results

  1. Statutarstadt (Österreich) Eine Statutarstadt (in juristischen Texten Stadt mit eigenem Statut) ist in Österreich eine Stadt, die sich von den übrigen Gemeinden durch ein eigenes, landesgesetzlich erlassenes Stadtstatut (oder Stadtrecht) auszeichnet, das jene Fragen regelt, die für die übrigen Gemeinden in der Gemeindeordnung geregelt werden.

  2. e. In Austrian politics, a statutory city ( German: Stadt mit eigenem Statut or Statutarstadt ), also known in Burgenland as free city ( German: Freistadt), is a city that is vested, in addition to its purview as a municipality, with the powers and duties of a district administrative authority. The city administration thus functions as both a ...

  3. People also ask

  4. Statutarstadt. Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.

  5. Zu den fünf ältesten Statutarstädten in Österreich gehören die Hauptstadt Wien, Innsbruck, Graz, Linz und Klagenfurt. Allesamt wurden ihnen das Stadtrecht im Jahre 1850 verliehen bzw. wurde dieses erneuert, sofern sie es schon seit geraumer Zeit besaßen. In Oberösterreich liegt die jüngste Statutarstadt.

  6. Bei einer Statutarstadt handelt es sich um eine Stadt, die mit einem landesgesetzlich erlassenen Stadtrecht ( Statut) ausgestattet ist, welches all jene Angelegenheiten regelt, die für alle anderen Gemeinden in der Gemeindeordnung festgehalten sind. In Österreich gibt es derzeit [Stand: 2020] 15 Statutarstädte.

  7. Eine Statutarstadt, im Bundes-Verfassungsgesetz als Stadt mit eigenem Statut bezeichnet, ist in Österreich eine Stadt, die sich von den übrigen Gemeinden durch ein eigenes, landesgesetzlich erlassenes Stadtrecht „Stadtstatut“ unterscheidet. Zurzeit gibt es bundesweit 15 Städte mit eigenem Statut.