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  1. Souveränität Definition. Souveränität ist ein fundamentaler Begriff in der politischen Theorie und stellt die höchste Form der Autorität innerhalb eines bestimmten Territoriums dar. Diese Kraft ermöglicht es Staaten, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen, unabhängig von äußeren Einflüssen.

  2. Bedeutung/Definition. 1) selbstsichere Haltung einer Person gegenüber anderen. 2) von anderen Staaten unabhängige Selbstständigkeit eines Staates in seinem eigenen Gebiet. 3) höchste, überlegene Verfügung über die Machtmittel.

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  3. Innere Souveränität eines Staates bedeutet die „Zuerkennung der Letztentscheidungsbefugnis über Personen und Sachen auf dem staatlichen Hoheitsgebiet und über den Status der ihm zuzurechnenden natürlichen und juristischen Personen“ (z.B. Verfassungsautonomie oder Wahl des politischen Systems).

  4. a) oberste Hoheitsgewalt eines Staates über seine inneren und auswärtigen Angelegenheiten. b) Recht einer Nation im Hinblick auf ihre Selbstbestimmung. c) Recht eines Volkes im Hinblick auf die ihm zustehende Staatsgewalt, Ausübung der Macht des Volkes innerhalb eines Staates, Volkssouveränität.

  5. Mit „Souverän“ bezeichnet man den unumschränkten Herrscher eines Landes. Früher waren das Kaiser und Könige. In den modernen Demokratien ist es das Volk, von dem alle Macht im Staat ausgeht. Deshalb heißt es bei uns nach Wahlen, wenn eine neue Regierung gewählt wurde: Der Souverän hat entschieden.

  6. Der Begriff Souveränität legt die Unabhängigkeit aller Staaten und den Schutz vor Einmischung fest. Als sich die ersten Republiken von der Sowjetunion abspalten wollen, wird er in der Region relevant.

  7. Souveränität. Höchste Entscheidungs- und Herrschaftsgewalt innerhalb eines Staates ( Hoheitsrechte) und nach außen ( Völkerrecht ). Im Absolutismus wurde der Fürst/König »von Gottes Gnaden« als Souverän anerkannt.

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